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Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH: Zeichnung der Unternehmensanleihe 2015/2021 ab Montag, 9. Februar 2015 möglich

Leipzig, 6. Februar 2015

Die Angebotsfrist für die Unternehmensanleihe 2015/2021 (ISIN: DE000A13SAD4) der Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH beginnt am kommenden Montag, 9. Februar 2015 und endet voraussichtlich am Freitag, 13. Februar 2015 um 12:00 Uhr (vorzeitige Schließung vorbehalten). Die Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von sechs Jahren haben ein Volumen von bis zu 25 Mio. Euro und werden jährlich mit 7,50% verzinst. Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) in das Segment Entry Standard für Anleihen ist für den 17. Februar 2015 vorgesehen. Das Unternehmensrating von der Creditreform Rating AG wurde im Januar 2015 auf B+ festgesetzt.

Institutionelle Investoren haben die Möglichkeit, ihre Kauforders direkt beim Bookrunner Steubing AG zu platzieren. Interessierte Privatanleger aus Deutschland und Luxemburg können über ihre Haus- und Depotbanken am Börsenplatz Frankfurt zeichnen. Als Financial Advisor und Listing Partner fungiert die DICAMA AG.

Zur Finanzierung des beschleunigten Unternehmenswachstums sollen ca. 40% des Nettoemissionserlöses als Darlehen zur Finanzierung der Erweiterung des Produktionsstandortes in Tianjin, China, sowie als Working Capital der Tochtergesellschaft an die NZWL International ausgereicht werden. Ca. 45% der zufließenden Mittel sind für die Finanzierung von Erweiterungsinvestitionen, Prozessinnovation und -diversifikation an den europäischen Standorten vorgesehen. Die verbleibenden ca. 15% dienen dem Ausbau der Wertschöpfungskette durch anorganisches Wachstum.

Der maßgebliche Wertpapierprospekt steht elektronisch auf der Internetseite der Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH (www.nzwl.de/anleihe2015), der Frankfurter Wertpapierbörse (www.boerse-frankfurt.de) und der Börse Luxemburg (www.bourse.lu) zum Download sowie am Sitz der Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH in gedruckter Form zur Verfügung.

Eckdaten zur Anleihe

Emittentin Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH
Volumen Bis zu 25 Mio. Euro
ISIN / WKN DE000A13SAD4 / A13SAD
Unternehmensrating B+ (Creditreform Rating AG, Januar 2015)
Kupon 7,50% p.a.
Ausgabepreis 100%
Stückelung 1.000 Euro
Zeichnungsfrist 09.02. – 13.02.2015 (vorzeitige Schließung vorbehalten)
Valuta 17.02.2015
Laufzeit 6 Jahre: 17.02.2015 – 17.02.2021 (ausschließlich)
Zinszahlung Jährlich, nachträglich zum 17.02. eines jeden Jahres (erstmals 2016)
Rückzahlungstermin 17.02.2021
Rückzahlung 100%
Status Nicht nachrangig, nicht besichert
Kündigungsrecht Sonderkündigungsrecht der Emittentin:
– vorzeitig im Falle einer Änderung oder Ergänzung der steuerrechtlichen Vorschriften (tax gross-up, tax call)
Sonderkündigungsrecht der Anleihegläubiger u.a. bei:
– Kontrollwechsel
– Drittverzug
– Wert veräußerter Vermögensgegenstände >50% der konsolidierten Bilanzsumme
– weiteren in den Anleihebedingungen aufgeführten Gründen (siehe Wertpapierprospekt)
Covenants – Negativverpflichtung auf Finanzverbindlichkeiten
– Verschuldungsbegrenzung (Net debt/EBITDA: <6,5 in 2015; <5,9 ab 2016)
– Ausschüttungsbeschränkung auf max. 25% des HGB-Jahresüberschusses bereinigt um Erträge aus dem Verkauf von Vermögenswerten außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsgangs
– Positivverpflichtung
Anwendbares Recht Deutsches Recht
Prospekt Von der CSSF (Luxemburg) gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die BaFin (Deutschland)
Börse Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen
Financial Advisor & Listing Partner DICAMA AG
Bookrunner Steubing AG

IR-Kontakt:
Frank Ostermair/Linh Chung
Better Orange IR & HV AG
Tel.: +49 (0)89 8896906 25
E-Mail: nzwl@better-orange.de

Ansprechpartner zur Transaktion:
Thomas Kaufmann
Steubing AG
Tel.: +49 (0)69 29716 105
E-Mail: thomas.kaufmann@steubing.com

Wichtiger Hinweis:
Wertpapiergeschäfte sind mit Risiken, insbesondere dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, verbunden. Sie sollten sich deshalb vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation beraten lassen und Ihre Anlageentscheidung nicht allein auf diese Informationen stützen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Kredit- und Wertpapierinstitute. Die Zulässigkeit des Erwerbs eines Wertpapiers kann an verschiedene Voraussetzungen – insbesondere Ihre Staatsangehörigkeit – gebunden sein. Bitte lassen Sie sich auch hierzu vor einer Anlageentscheidung entsprechend beraten.

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen der Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH dar. Das Angebot von Schuldverschreibungen der Emittentin erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage des von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (“CSSF”) des Großherzogtums Luxemburg am 2. Februar 2015 gebilligten und an die zuständigen Behörde in Deutschland notifizierten Prospekts, der in elektronischer Form auf den Internetseiten der Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH (www.nzwl.de/anleihe2015), der Frankfurter Wertpapierbörse (www.boerse-frankfurt.de) und der Börse Luxemburg (www.bourse.lu) zum Download bereit steht. Im Zusammenhang mit dem Angebot sind ausschließlich die Angaben im Prospekt verbindlich.

Diese Unterlage darf nicht in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder jedes andere Land, in dem der Vertrieb oder die Veröffentlichung dieser Unterlage rechtswidrig wäre, verbracht oder dort veröffentlicht werden. Die Schuldverschreibungen werden weder gemäß dem United States Securities Act of 1933 noch bei irgendeiner Behörde eines U.S.-Bundesstaates oder gemäß den anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen von Australien, Kanada oder Japan registriert und dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch für oder auf Rechnung von U.S.-Personen oder anderen Personen, die in Australien, Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten ansässig sind, angeboten oder verkauft werden. In den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada und Japan wird kein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen stattfinden.
Quelle: DGAP News-Service