Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH stockt 6,5% Schuldverschreibungen 2019/2025 erfolgreich um 4,0 Mio. Euro auf
DGAP-News: Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH / Schlagwort(e): Anleihe 28.02.2020 / 17:55 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH stockt 6,5% Schuldverschreibungen 2019/2025 erfolgreich um 4,0 Mio. Euro auf Leipzig, 28. Februar 2020 – Die Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH, ein international tätiger Produzent von Motor- und Getriebeteilen, Zahnrädern, Getriebebaugruppen und komplett montierten Getrieben für die Automobilindustrie, hat ihre 6,5% Schuldverschreibungen 2019/2025 (ISIN: DE000A255DF3) erfolgreich um 4,0 Mio. Euro auf 12,209 Mio. Euro aufgestockt. Die neuen Schuldverschreibungen wurden zum Nennbetrag zuzüglich Stückzinsen im Rahmen einer Privatplatzierung ausschließlich bei institutionellen Investoren platziert. Die zufließenden Mittel dienen vor allem der Finanzierung weiterer Investitionen im Segment Hybrid- und Elektroantriebe sowie auch zur Stärkung des Working Capital. Dr. Hubertus Bartsch, Geschäftsführer der Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH: “Wir freuen uns über die erfolgreiche Aufstockung unserer Anleihe 2019/2025 und können damit nun die geplanten Maßnahmen umsetzen. Dieses Ergebnis ist in Anbetracht des aktuellen Marktumfelds umso mehr ein starker Vertrauensbeweis der Investoren in unser Unternehmen und unsere Entwicklung.” Die neuen Schuldverschreibungen wurden am 28. Februar 2020 in die laufende Notierung im Open Markt (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Als Bookrunner der erfolgreichen Transaktion fungierte die Quirin Privatbank AG und als Financial Advisor die Lewisfield Deutschland GmbH. Wichtiger Hinweis: Diese Veröffentlichung ist darüber hinaus nicht zur Verbreitung, Übermittlung oder Veröffentlichung, direkt oder indirekt, insgesamt oder in Teilen, in die bzw. in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan sowie in Ländern bestimmt, in denen die Verbreitung dieser Veröffentlichung rechtswidrig ist. Insbesondere wurden die Wertpapiere nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (“Securities Act”) registriert und dürfen nicht ohne Registrierung gemäß dem Securities Act oder Vorliegen einer anwendbaren Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. Kontakt:
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