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Alno AG: Gericht billigt Insolvenz in Eigenverwaltung

Das Amtsgericht Hechingen hat am Donnerstag dem Antrag der Alno AG auf ein vorläufiges Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung zugestimmt, informiert der Küchenmöbelhersteller.

Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Professor Martin Hörmann aus der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte bestellt. Mit der Entscheidung wird ein sechsköpfiger Gläubigerausschuss eingesetzt, in dem die Interessen aller Gläubigergruppen vertreten sind, insbesondere auch der Anleihegläubiger. Bei der Sanierung wird die Alno von Andreas Ziegenhagen und Dirk Schoene aus der Kanzlei Dentons unterstützt, die beide als Generalbevollmächtigte fungieren. Darüber hinaus wird das Unternehmen und der Vorstand bei der Sanierung von Stefan Denkhaus von der Sozietät (BRL) Boege Rohde Luebehuesen begleitet.

Nach jahrelangem Kampf gegen die finanzielle Misere hatte der börsennotierte Konzern mit Sitz in Pfullendorf die Notbremse gezogen und die Restrukturierung in Eigenregie beantragt.

Quelle: http://www.suedkurier.de/region/linzgau-zollern-alb/pfullendorf/Alno-AG-Gericht-billigt-Insolvenz-in-Eigenverwaltung;art372570,9329164